Leichenfundortreinigung

Vorgehensweise der Sanierungsschritte:

Die Schädlingsbekämpfung und Vordesinfektion stellt den ersten notwendigen Arbeitsschritt dar.

Die weitere Vorgehensweise sieht die Verpackung sowie die fachgerechte Entsorgung nach dem Bundesseuchengesetz des Liegefundortes vor. Dies bedeutet, dass beispielsweise Matratzen, Couchelemente, Decken oder auch Bodenbeläge wie Teppich oder Laminat entfernt werden. Individuell kann es auch notwendig sein, punktuell den Estrich und die darunter liegende Dämmschicht aus zu stemmen und zu entsorgen.

Es wird genaustens geprüft, ob sich auch Flüssigkeiten oder Gewebereste im Umgebungsbereich z.B. an Wänden befinden. Mit einem speziellen Reinigungsmittel werden die betroffenen Bereiche mit einer Tiefenwirkung gereinigt.

Zur Wiederbetretbarkeit der Räumlichkeiten wird eine Flächen- und Raumluftdesinfektion mittels Ozontraiser oder Hotfoggverfahren durchgeführt. Die hierbei verwendeten Desinfektionspräparate bauen sich innerhalb von 24 -48 Stunden selbstständig ab und töten innerhalb dieses Zeitfensters alle in den Räumlichkeiten befindlichen Viren und Bakterien.

Bei der Geruchsneutralisierung stehen zwei Anwendungsmöglichkeiten, bei bei starker Geruchsbelästigung kombiniert werden können, zur Verfügung. Mittels Fogging können so genannte Bionizer, das sind geruchsfressende Bakterien, in den Raum eingesprüht werden. Hierbei findet eine natürlicher biologischer Effekt statt, der im Abschluss einen angenehmen, dezenten Citrusduft als Ergebnis hinterlässt. Alternativ oder in Kombination kann ein Ozongerät für 48 Stunden eingesetzt werden, hierbei wandelt das Gerät Sauerstoffmoleküle in Ozon um, bei diesem Prozess werden die an den Sauerstoffmolekülen befindlichen Geruchsmoleküle aufgespalten und neutralisiert. Bei dieser Anwendung findet gleichzeitig eine Abschlussdesinfektion statt.

Ein Leichnam der über Tage oder Wochen unentdeckt bleibt, verliert Flüssigkeit, die in den Boden eindringt und einen Leichenbrand verursacht. Unabhängig von  der Beschaffenheit des Bodens, muss dieser entfernt werden. Bereits 10–20 Minuten nach Eintritt des Todes, legen die ersten Fliegen ihre Eier  in/auf der Leiche ab. Die Schädlingsdirektbekämpfung verhindert die Vermehrung  von Fliegen, Maden und sonstigen Schadinsekten. Der Körper stellt kein ATP (wird vom Körper zur Entspannung der Muskulatur  produziert) mehr her, die Leichenstarre tritt nach 4–12 Stunden ein.  Nach weiteren  1-6 Stunden löst sich die Starre, die Muskelzellen zerfallen, der Körper zersetzt  sich und beginnt zu verwesen. Diese Umstände können zur Übertragung von  Infektionskrankheiten führen. Durch die Desinfektion kann diese Übertragung von  Krankheitserregern verhindert werden.  Die durch den Leichenbrand und die Verwesung entstehenden Gerüche werden  durch den Einsatz von speziellen, biologisch abbaubaren Präparaten eingedämmt.